Elektrogesetz
  Bevor
  Elektro(nik)geräte
  im 
  Anwendungsbereich
  des
  Elektrogesetzes
  
  -
  also
  in 
  Deutschland
  -
  in
  Verkehr
  gebracht
  werden
  dürfen,
  müssen
  sie
  bei
  der 
  gemeinsamen Stelle 
  stiftung ear
   (elektro-altgeräte register) registriert werden.
  Beim
  Elektrogesetz
  (ElektroG)
  
  handelt
  es
  sich
  um
  die
  deutsche
  Umsetzung 
  der europäischen WEEE-Richtlinie.
  WEEE
  
  steht
  für
  Waste
  Electrical
  and
  Electronic
  Equipment,
  also
  kurz
  gesagt 
  für die Entsorgung von Elektroaltgeräten.
  Ziel
  des
  Elektrogesetzes
  
  ist
  es,
  die
  ordnungsgemäße
  Entsorgung
  und 
  Verwertung
  der
  Geräte
  durch
  die
  Hersteller,
  Importeure
  oder
  Händler 
  sicherzustellen. Diese müssen sich zwingend bei der 
  stiftung ear
   registrieren.
  Wir
  arbeiten
  hierfür
  mit
  dem
  Dienstleistungsunternehmen
  take-e-way
  
  aus 
  Hamburg
  zusammen
  und
  sind
  bei
  der
  stiftung
  ear
  
  mit
  unseren
  Geräten
  
  unter 
  der Nummer 
  DE 68478263
   registriert.
  Mit
  dem
  zum
  01.01.2022
  novellierten
  Elektrogesetz
  (ElektroG3)
  
  werden 
  Hersteller
  von
  B2B-Geräten
  jetzt
  auch
  verpflichtet,
  im
  Zuge
  der
  Registrierung 
  ein
  Rücknahmekonzept
  bei
  der
  stiftung
  ear
  
  einzureichen
  und
  zusätzlich
  die 
  Nutzer
  Ihrer
  Geräte
  über
  die
  eingerichteten
  Wege
  der
  Entsorgung
  zu 
  informieren.
  Auch
  hier
  greifen
  
  wir
  auf
  die
  Dienste
  der
  Fima
  take-e-way
  zurück,
  die
  für
  uns 
  ein solches Rücknahmekonzept erstellt hat.
  Um
  als
  Teladi-Kunde
  dieses
  Konzept
  zu
  nutzen
  und
  zu
  den
  entsprechenden 
  Informationen zu gelangen, klicken Sie bitte auf den nachstehenden Button:
 
 
 
  
  
 
 
  Batteriegesetz
  Des
  Weiteren
  sind
  Hersteller
  und
  Vertreiber
  von
  Industriebatterien
  gemäß 
  Batteriegesetz
  (BatG2)
  
  verpflichtet,
  die
  im
  vorangegangenen
  Jahr
  erreichten 
  Verwertungsquoten
  für
  Industrie-Altbatterien
  in
  Form
  eines
  Erfolgskontroll-
  berichtes zu veröffentlichen und dem Umweltbundesamt zu übermitteln.
  Dieser
  Erfolgskontrollbericht
  wird
  für
  uns
  ebenfalls
  durch
  das
  Dienst-
  leistungsunternehmen
  take-e-way
  
  erstellt
  und
  an
  das
  Umweltbundesamt 
  gesendet.
  take-e-way
  
  hat
  zusätzlich
  die
  im
  Vorjahr
  erreichte
  Verwertungsquote
  der 
  gemeldeten Industrie-Altbatterien auf seiner Website veröffentlicht.
  Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website von take-e-way.
 
 
  
  
 
 
 
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